Definition Generikum
Definition Generikum
Pharmahersteller lassen sich ihre selbstentwickelten Arzneimittel patentieren. Solange der Patentschutz besteht, dürfen nur sie das Mittel herstellen und verkaufen. Ist der Patentschutz eines Originals (auch Patentarzneimittel genannt) abgelaufen, produzieren andere Pharmahersteller Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff: das Generikum.
Ein Generikum ist somit eine "Kopie" oder ein "Nachahmerpräparat" des Originalarzneimittels und erheblich preiswerter. Dies kommt daher, weil kein Geld in die Forschung und Entwicklung dieses Mittels investiert werden muss. Das Generikum kann anders aussehen und einen anderen Namen tragen. Auch die Hilfsstoffe, die dem Arzneimittel Form und Farbe geben, können anders sein im Vergleich zu Ihrem gewohnten Medikament.
Bevor ein Generikum in den Handel gelangt, muss es wie das Original von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Neben dem Nachweis der Qualität des Präparats, muss der Hersteller belegen, dass das Generikum in Wirkstoffzusammensetzung und -dosierung identisch zum Original ist. Außerdem muss sich die Wirkstoffaufnahme innerhalb vorgegebener Grenzen bewegen.
Generika-Rabattverträge
Generika-Rabattverträge
Die Schwenninger schließt seit vielen Jahren Rabattverträge mit führenden Arzneimittelherstellern. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, denn Sie als Kunde der Schwenninger erhalten so deutschlandweit hochwertige Medikamente zu wirtschaftlichen Preisen.
Welche Rabattverträge gibt es?
Es gibt Rabattverträge für Generika – die so genannten Nachahmerpräparate – und Rabattverträge für Original-Arzneimittel.
Wir haben für Sie diese Rabattverträge geschlossen, um Ihnen eine große Auswahl an hochwertigen Arzneimitteln zur Verfügung zu stellen. Sie haben bei den meisten gängigen Medikamenten die Wahl zwischen mehreren Anbietern. Diverse Arzneimittel sind sogar von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Die Apotheken sind gesetzlich dazu verpflichtet, vorrangig Rabattarzneimittel abzugeben. Dabei wird u.a. streng darauf geachtet, dass Wirkstoff und Wirkstärke übereinstimmen. Natürlich muss dieses Arzneimittel auch für eines der Indikationsgebiete des Originals zugelassen sein. Aus diesem Grund können Sie Ihr Medikament auch genau nach Anweisung des Arztes einnehmen.
07.12.2016Erstellt am:
29.03.2016