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Mann und Frau

Rechtsform

l-j

Die Schwenninger Krankenkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Diese besteht aus dem hauptamtlichen Vorstand und dem Verwaltungsrat. Im übrigen gelten diese Organe auch für die Pflegekasse.

Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand verwaltet die Schwenninger und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.

Verwaltungsrat

Dem Verwaltungsrat, der für die Dauer von 6 Jahren gewählt ist, gehören Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern an.

Aufgaben des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat wählt und überwacht den Vorstand und beschließt (u.a.) über die Satzung, den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und sonstiges autonomes Recht. Zusätzlich trifft der Verwaltungsrat alle Grundsatzentscheidungen.


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service

Verfahrensverzeichnis

Verfahrensverzeichnis (166 KB) Die Schwenninger informiert in dem Verfahrensverzeichnis über die im Bundesdatenschutzgesetz geforderten Angaben.

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