Rechtsform
Die Schwenninger Krankenkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Diese besteht aus dem hauptamtlichen Vorstand und dem Verwaltungsrat. Im übrigen gelten diese Organe auch für die Pflegekasse.
Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand verwaltet die Schwenninger und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.
Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat, der für die Dauer von 6 Jahren gewählt ist, gehören Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern an.
Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat wählt und überwacht den Vorstand und beschließt (u.a.) über die Satzung, den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und sonstiges autonomes Recht. Zusätzlich trifft der Verwaltungsrat alle Grundsatzentscheidungen.
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Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon 07720 9727 - 0
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