Login

Menschen schaukeln

Gesetzlicher Sonderbeitrag

Seit 01.07.2005 wird für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ein Zusatzbeitrag auf die beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. Die Höhe des zusätzlichen Beitragssatzes beträgt bundeseinheitlich 0,9 %. Er ist allein von den Mitgliedern zu erbringen.

Ab 01.01.2009 ist der Zusatzbeitrag in dem von der Bundesregierung festgelegten Beitragssatz enthalten.

Der zusätzliche Beitrag dient nicht zur Finanzierung einzelner Leistungen, sondern ist ein Solidarbeitrag der Mitglieder, die sich nach dem Willen des Gesetzgebers stärker als die Arbeitgeber an den gestiegenen Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen sollen.


Beiträge der Arbeitnehmer

Beitragsberechnung bei Arbeitnehmern in der Gleitzone

Beitragszuschuss für freiwillige Mitglieder

Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder

Beiträge für pflichtversicherte Studenten und Praktikanten

Beitragsberechnung für pflichtversicherte Rentner

Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen

Beitragszuschussberechnung für freiwillig versicherte Rentner


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service

Qualitätsmanagement

Qualität spielt bei der Schwenninger eine ganz besondere Rolle. Dabei steht der Kunde immer im Mittelpunkt!
Lesen Sie mehr!

Mitglied werden

Zwei Hände mit Blume
Mit einem Wechsel zur Schwenninger können Sie Ihr monatliches Netto-Einkommen erhöhen.
Lesen Sie mehr!

News von der Schwenninger

lachende Frau
Transparenz und Aktualität sind uns wichtig. Deshalb finden Sie hier ständig aktuelle Infos der Schwenninger Krankenkasse!
Lesen Sie mehr!