Der Gesundheitsfonds
Der Beitragssatz zum bundeseinheitlichen Gesundheitsfonds gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Seit Januar 2011 beträgt dieser 15,5 %; der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,9 %.
Die Krankenkassenbeiträge der Versicherten fließen in den Gesundheitsfonds. Von dort wird das Geld an die einzelnen Krankenkassen verteilt. Jede Krankenkasse erhält für jeden Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit.
Hier können Sie sich über Zahlen und Fakten informieren:
| Die Beitragssätze 2012 | Beiträge für freiwillige Mitglieder |
| Beitragsrechner | Gesetzlicher Sonderbeitrag |
| Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose | Krankenversicherung im Ausland |
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