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Fach- und Meisterschüler

Als Schüler können Sie bei uns bis zu Ihrem 25. Geburtstag beitragsfrei versichert sein, sofern
einer Ihrer Elternteile bei der Schwenninger Krankenkasse Mitglied ist.

Ehepartner oder Lebenspartner werden auch während eines Fachschulbesuchs bei ihrem gesetzlich versicherten Ehegatten familienversichert, wenn ihr Gesamteinkommen monatlich nicht über der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze von 375,00 € bzw. bei geringfügiger Beschäftigung 400,00 € liegt. Hierzu benötigen wir eine aktuelle Schulbescheinigung und die voraussichtliche Dauer des Fachschulbesuches.

Mit Ablauf der Familienversicherung besteht die Möglichkeit, sich bei der Schwenninger freiwillig zu versichern. Waren Sie bisher pflichtversichert, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Den Antrag für Ihre Versicherung als Fach- und Meisterschüler erhalten Sie hier.

Beiträge für Fach-, Berufsfach- und Meisterschüler

Fach-, Berufsfach- und Meisterschüler zahlen wie pflichtversicherte Studenten einen ermäßigten Beitrag von 64,77 € in der Krankenversicherung und 11,64 € bzw. 13,13 € (Kinderlose) in der Pflegeversicherung, wenn sie durch den Besuch der Fachschule einen berufsbildenden Abschluss erlangen. Dieser Beitrag berechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz und einem Beitragssatz von 10,85 % in der Krankenversicherung der bundeseinheitlich gilt bzw. einem Beitragssatz von 1,95 % oder 2,2 % (Kinderlose) in der Pflegeversicherung.

Unterstützung für den Besuch von Fachschulen gibt es wahlweise nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
 
Bezieher von BAföG-Leistungen erhalten vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ggf. einen monatlichen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Die dafür erforderliche Bescheinigung erhalten Sie auch bei der Schwenninger Krankenkasse.

Nutzen Sie für die Anforderung einer Bescheinigung für das BAföG-Amt unser Mailformular.

Anrechnungszeiten von Schulzeiten für die Rente

Die Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr können für höchstens 3 Jahre auf die spätere Rente angerechnet werden. Hierfür bekommen Sie von uns ein Formular, das Sie bitte von Ihrer Schule ergänzen lassen. Bitte reichen sie dieses Formular bei uns ein, wir werden es dann an den Rententräger weiterleiten.

Ebenfalls können mit dieser Bescheinigung auch Fachschul- oder Hochschulausbildungszeiten oder Zeiten einer Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gemeldet werden.


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
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