Beitragssatz, Sparpaket & Co. – was bringt die Gesundheitsreform 2011?
Die Gesundheitsreform ist verabschiedet, die Details sind nun klar sichtbar. Wir zeigen Ihnen, was die Gesundheitsreform von Minister Rösler beinhaltet, was sie für Sie konkret bedeutet und welche Möglichkeiten Ihnen die Schwenninger Krankenkasse bietet, damit Sie auch weiterhin günstig, sicher und auf hohem Niveau versichert sind!
Einsparungen auf der Ausgabenseite
- Die Kostensteigerungen bei Arzneimitteln werden durch die Erhöhung der Herstellerrabatte und die Tatsache, dass die Hersteller die Preise für Arzneimittel nicht mehr selbst festlegen können, eingeschränkt.
- Krankenhausausgaben dürfen nur noch gedämpft steigen; Leistungssteigerungen (im Vergleich zum Vorjahr) werden geringer vergütet.
- Die Verwaltungskosten der Krankenkassen werden für zwei Jahre auf dem Niveau von 2010 eingefroren.
- Auch bei der ambulanten Versorgung, der hausarztzentrierten Versorgung und bei Zahnärzten werden die Zuwächse geringer ausfallen als von den Ärzten gefordert. Ersparnis: ca. 1 Milliarde Euro.
Maßnahmen für mehr Einnahmen
- Ab 2011 wird der allgemeine Beitragssatz wieder auf 15,5% erhöht. Er war im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise zur Ankurbelung der Konjunktur auf 14,9% gesenkt worden. 14,6% von diesen 15,5% werden paritätisch getragen, d. h. zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. 0,9% werden allein von den Arbeitnehmern getragen.
- Der Arbeitgeberanteil von 7,3% wird festgeschrieben. So sollen die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten entkoppelt werden.
- Der allgemeine Beitragssatz soll künftig nicht mehr steigen. Mehrausgaben sollen ausschließlich über Zusatzbeiträge finanziert werden.
- Zusatzbeiträge werden kassenindividuell bestimmt und sind für alle Mitglieder – unabhängig vom Einkommen – gleich.
- Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen Brutto-Einkommens, soll ein Sozialausgleich Versicherte mit geringen Einkommen entlasten.
So funktioniert der Sozialausgleich
- Jedes Jahr wird ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag als Orientierungswert festgesetzt.
- Sobald der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Brutto-Einkommens eines Mitglieds übersteigt, vermindert sich sein abgeführter Beitrag.
- Wichtig: Die Differenz zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag wird ausgeglichen, nicht die Differenz zum tatsächlichen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse!
- Der Sozialausgleich erfolgt über die Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger.
- Die durch den Sozialausgleich entstehenden Lücken im Gesundheitsfonds werden durch Steuermittel ausgeglichen, die die Steuerzahler schultern.
Was die Gesundheitsreform für Sie bedeutet:
Die wichtigste Konsequenz für die Versicherten in den Gesetzlichen Krankenkassen lautet, dass höhere Belastungen auf sie zukommen und dass künftige Ausgabensteigerungen ausschließlich über Zusatzbeiträge finanziert werden sollen. Diese werden allein von den Versicherten geschultert und zum Teil durch den Sozialausgleich abgemildert.
Prognose für 2011: kein Zusatzbeitrag bei der Schwenninger Krankenkasse
Für die Schwenninger ist es seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 ein zentrales Anliegen, umfassende Präventionsangebote und hochwertige Versorgungsqualität zu bieten und dennoch keinen Zusatzbeitrag erheben zu müssen. Durch das solide Finanzmanagement konnte für 2010 sogar die Garantie dafür abgegeben werden, ohne Zusatzbeiträge auszukommen. Auch für 2011 prognostizieren wir – nach derzeitigem Wissensstand und nach Umsetzung der Gesundheitsreform – schwarze Zahlen und keinen Zusatzbeitrag!
Damit bieten wir Ihnen einen entscheidenden Vorteil: günstige, verlässliche Beiträge, hohe Versorgungsqualität und die Gewissheit, mit der Schwenninger einen Gesundheitspartner gewählt zu haben, der die Belange der Versicherten ernst nimmt!
Ihr Kontakt zu uns
Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
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