Beiträge
Haben Sie außer der Rente noch Einnahmen aus Versorgungsbezügen, wie z. B. Betriebsrente oder Einkommen aus einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit, sind diese ebenfalls beitragspflichtig, allerdings nur, wenn diese im Jahr 2012 den Betrag von 131,25 € überschreiten. Aus diesen Einnahmen sind Beiträge aus dem allgemeinen Beitragssatz + Sonderbeitrag zu bezahlen.
Weitere Erläuterungen zur Beitragsberechnung von pflicht- und freiwillig versicherten Personen mit Rentenbezug erhalten Sie hier.
Besonderheit für freiwillig versicherte Rentner:
Da Sie Ihren Beitrag alleine tragen und zahlen müssen, erhalten Sie einen Beitragszuschuss für die Krankenversicherung vom Rentenversicherungsträger. Dieser muss allerdings gesondert und rechtzeitig beantragt werden und ist auf höchstens die Hälfte Ihrer tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt.
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