Login

Menschen schaukeln

Beiträge

Für pflichtversicherte Rentner richten sich die Beiträge nach der Rente und werden vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Dieser übernimmt die Hälfte der Beiträge, die nach dem allgemeinen Beitragssatz berechnet werden. Der gesetzliche Sonderbeitrag von 0,9 % ist von Ihnen allein zu tragen. Dieser wird aber ebenfalls vom Rentenversicherungsträger einbehalten.

Haben Sie außer der Rente noch Einnahmen aus Versorgungsbezügen, wie z. B. Betriebsrente oder Einkommen aus einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit, sind diese ebenfalls beitragspflichtig, allerdings nur, wenn diese im Jahr 2012 den Betrag von 131,25 € überschreiten. Aus diesen Einnahmen sind Beiträge aus dem allgemeinen Beitragssatz + Sonderbeitrag zu bezahlen.


Weitere Erläuterungen zur Beitragsberechnung von pflicht- und freiwillig versicherten Personen mit Rentenbezug erhalten Sie hier.


Besonderheit für freiwillig versicherte Rentner:
Da Sie Ihren Beitrag alleine tragen und zahlen müssen, erhalten Sie einen Beitragszuschuss für die Krankenversicherung vom Rentenversicherungsträger. Dieser muss allerdings gesondert und rechtzeitig beantragt werden und ist auf höchstens die Hälfte Ihrer tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt.

 


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service

2te Zahnarztmeinung

lachende Frau
Als Kunde der Schwenninger können Sie auch beim Zahnarzt bares Geld sparen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier!
Lesen Sie mehr!

Alle Leistungen von A bis Z

Junge Familie
Unbürokratisch, schnell und kompetent. Die Leistungen der Schwenninger finden Sie hier auf einen Blick!
Lesen Sie mehr!