Vorversicherungszeit
Die Krankenversicherung der Rentner erfasst alle Rentner und Rentenantragsteller, die eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben.
Diese Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit Mitglied oder Familienversicherter bei einer gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Ihr Erwerbsleben, das ist die Zeit von der erstmaligen Aufnahme eine Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung. Diese Zeit wird in zwei Hälften geteilt.
Wird die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, besteht keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Ist auch keine Familienversicherung möglich, empfehlen wir Ihnen eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Schwenninger Krankenkasse. Den Mitgliedschaftsantrag für eine freiwillige Mitgliedschaft als Rentner erhalten Sie hier.
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