| Art des Praktikums | Arbeitszeit | Arbeitsentgelt | KV, PV, ALV | RV |
| Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum | Spielt keine Rolle | Spielt keine Rolle | keine Beiträge | keine Beiträge |
| Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum | Nicht mehr als 20 Stunden in der Wochen oder begrenzt auf die Semesterferien | Nicht mehr als 400 € / im Monat | Es sind KV-Pauschalbeiträge vom AG zu zahlen | keine Beiträge |
| Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum | Nicht mehr als 20 Stunden in der Wochen oder begrenzt auf die Semesterferien | Mehr als 400 € / Monat | keine Beiträge | AG und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte |
| Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum | Wöchentlich mehr als 20 Stunden und nicht begrenzt auf die Semesterferien | Mehr als 400 € / Monat | AG und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte | AG und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte |
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Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum (befristet auf max. 2 Monate/50 Arbeitstage) und keine anrechenbaren Vorbeschäftigungen |
Spielt keine Rolle | Spielt keine Rolle | keine Beiträge (wegen Kurzfristigkeit) | keine Beiträge (wegen Kurzfristigkeit) |
Bitte beachten Sie:
Die obenstehende Tabelle gilt nur für die Beurteilung einer eventuellen Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Für die Beurteilung der Voraussetzungen für die Familienversicherung ist u. a. entscheidend, dass das Gesamteinkommen des Praktikanten 375,00 Euro monatlich nicht übersteigt.
Ihr Kontakt zu uns
Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
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