Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Es muss eine Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung von entweder ununterbrochenen 12 Monaten unmittelbar vor dem Ausscheiden oder mindestens 24 Monaten in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der letzten gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt werden. Die Versicherungszeiten sind mit Mitgliedsbescheinigungen der Vorkasse/n nachzuweisen.
Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach der letzten gesetzlichen Krankenversicherung schriftlich zu stellen.
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