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Mann und Frau schauen sich an

Bundesversicherungsamt

Ein Auge auf die Kassen

Eine wichtige Information steckt bereits im Namen: Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine Behörde des Bundes mit Sitz in Bonn. 1956 per Gesetz gegründet, arbeiten heute mehr als 540 Mitarbeiter bei insgesamt neun Abteilungen. Kernaufgabe ist die Aufsicht über die sogenannten „Träger“ der Renten-, Unfall-, Pflege und Krankenversicherung. Also beispielsweise über Gesetzliche Krankenkassen, sofern sie für mehr als ein Bundesland geöffnet sind. Ansonsten übernimmt die Aufsicht eine Landesbehörde.

Die Aufsichtspflicht des BVA für die Gesetzlichen Kassen ergibt sich aus deren Rechtsform: Als Körperschaften des öffentlichen Rechts verwalten sie sich selbst. Das bedeutet: Sie sind finanziell und organisatorisch alleine verantwortlich, die vom Staat zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Das Bundesversicherungsamt kontrolliert deshalb unter anderem, ob sich die Krankenversicherer dabei innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen. Damit sichert die Aufsichtsbehörde, dass die Selbstverwaltung funktioniert – und dient so in erster Linie dem Schutz der Versicherten.

Vom 1. Januar 2009 an ist das BVA auch für die Verwaltung des Gesundheitsfonds zuständig. Ungefähr 20 Mitarbeiter organisieren dann den sogenannten „morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich“. Die Beiträge der Versicherten in dreistelliger Milliardenhöhe fließen zunächst in einen gemeinsamen Topf. Anschließend werden sie vom BVA nach einem bestimmten Schlüssel an die Gesetzlichen Krankenkassen verteilt.



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