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Schwierige Begriffe einfach erklärt

Schwierige Begriffe einfach erklärt

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Bundesversicherungsamt - Ein Auge auf die Kassen

Eine wichtige Information steckt bereits im Namen: Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine Behörde des Bundes mit Sitz in Bonn. 1956 per Gesetz gegründet, arbeiten heute mehr als 540 Mitarbeiter bei insgesamt neun Abteilungen.mehr

Wahltarif - Individuell versichert!

Seit April 2007 dürfen gesetzliche Krankenversicherungen Wahltarife anbieten – jeder Versicherte kann sich freiwillig für einen der Tarife entscheiden. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Wahltarifen, die Krankenkassen auf jeden Fall anbieten müssen, und welchen, die sie zusätzlich anbieten können.mehr

Tarife mit Selbstbehalt – Passgenaues Angebot

Tarife mit Selbstbehalt kann jeder Versicherte freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen abschließen. Sie zählen zu den Wahltarifen und haben eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Wer als gesetzlich Versicherter einen Selbstbehalt wählt, trägt im Krankheitsfall einen Teil der Behandlungskosten selbst.mehr

Beitragseinzug – Bis 2011 in Kassenhand

Versicherte bekommen vom Einzug ihres Beitrags für die Krankenversicherung nur wenig mit. Lediglich anhand der Gehaltsabrechnung erkennen sie die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber an ihre Krankenkasse überweist.mehr

Schwierige Begriffe einfach erklärt: Gesundheitsfonds - Alles aus einem Topf

Der Gesundheitsfonds regelt von Januar 2009 an die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt künftig jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, den gleichen Beitragssatz.mehr

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