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Zwei Hände mit einer Blume

Begutachtung und Gewährleistung

Zahnersatz

Die Schwenninger Krankenkasse kann sich, auch im Interesse des Versicherten, zum vertragszahnärztlichen Umfang einer Versorgung von einem zahnmedizinischen Gutachter beraten lassen.

Wenn Sie einen Zahnersatz bekommen haben, ist eine bestimmte Eingewöhnungszeit unvermeidlich. "Passt" der Zahnersatz einmal nicht oder verursacht Schmerzen, informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Zahnarzt. Er wird Sie ausführlich beraten und erforderliche Nachbesserungen vornehmen. Die Kosten dafür trägt - innerhalb der zweijährigen Gewährleistungspflicht - Ihr Zahnarzt.

Wenn es einmal zu keinem Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt kommen sollte, informieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistung von zwei Jahren. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service