Beratung - Planung - Kosten

Vor Beginn einer Zahnersatzbehandlung untersucht Sie ihr Zahnarzt und berät Sie zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten. Anschließend erstellt er für die vorgesehene Therapie einen Heil- und Kostenplan.
Entscheiden Sie sich für eine Therapie, die über die Regelversorgung hinausgeht, erhalten Sie als Patient ein zusätzliches Informationsblatt. Darauf vermerkt der Zahnarzt die voraussichtlichen Gesamtkosten und Ihren zu erwartenden Eigenanteil. Darüber hinaus werden die Kosten aufgelistet, die anfallen würden, wenn Sie sich für die Regelversorgung entscheiden würden. Damit haben Sie einen besseren Überblick über die Therapiemöglichkeiten und deren unterschiedliche Kosten.
Für Versicherte mit geringem Einkommen hat der Gesetzgeber eine Härtefallregelung vorgesehen. Wenn Sie Zahnersatz benötigen und über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten Sie zur Regelversorgung den doppelten Festzuschuss. Für eventuelle Mehrleistungen, wie zum Beispiel Legierungen aus Edelmetall, tragen Sie die Kosten selbst.
Der Heil- und Kostenplan muss vor Beginn der Behandlung zur Genehmigung bei der Schwenninger Krankenkasse vorgelegt werden.
Anhand dieses Planes ermitteln wir für Sie den höchstmöglichen Festzuschuss. Sie erhalten dann nach Prüfung, Genehmigung und Ermittlung des Festzuschussbetrages den Heil- und Kostenplan von uns zurück.
Wenn Sie nach der Beratung mit Ihrem Zahnarzt und der Vorlage des Heil- und Kostenplanes noch unsicher über die geplante Behandlung sind, sollten Sie ruhig eine zweite Meinung einholen. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite!
Gemeinsam mit unserem Gesundheitspartner „Ihren Zähnen zuliebe“ haben wir für Sie besondere Preise und Leistungen vereinbart, die Sie exklusiv als Versicherter der Schwenninger nutzen können. Lesen Sie mehr darüber!
Zahnersatz ist gut - Vorsorge ist besser!
Zahnbonusheft!
Der Festzuschuss entspricht 50 Prozent der Kosten für die jeweilige Regelversorgung. Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne, erhöhen sich die Festzuschüsse:
• um 20%, wenn während der letzten 5 Kalenderjahre vor Behandlungsbeginn, lückenlos die
Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen wurde.
• um weitere 10% (insgesamt 30%), wenn während der letzten 10 Jahre und mehr vor Behandlungsbeginn,
die Untersuchungen ohne Unterbrechung wahrgenommen wurden.
Bitte beachten Sie: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss die Vorsorgeuntersuchung halbjährlich, danach einmal jährlich durchgeführt werden.
Das Bonusheft und die entsprechenden Einträge erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt.
Sollten Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, kann sich Ihr Eigenanteil für die Zahnersatzbehandlung noch weiter verringern. Wir beraten Sie gern!
Ihr Kontakt zu uns
Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
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