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Wann können Sie Mitglied der Schwenninger Krankenkasse werden?

Egal, wo Sie in Deutschland leben oder arbeiten - die Schwenninger Krankenkasse ist erste Adresse für Sie!

Der Beitritt ist sofort möglich

  • bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung,
  • bei Beginn einer Ausbildung,
  • bei Ende der Familienversicherung,
  • als Student, wenn eine Familienversicherung ausgeschlossen ist,
  • bei Start in die Selbstständigkeit,

wenn mindestens die letzten 18 Monate durchgehend eine Familienversicherung und/oder keine eigene Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse bestanden hat.

Jeder Versicherte einer anderen Krankenkasse kann seine Mitgliedschaft nach Erfüllung der Bindungsfrist mit einer Frist von 2 Kalendermonaten zum Ende eines Monats kündigen und zur Schwenninger wechseln.

Beispiel:
Versicherte, die ihre Mitgliedschaft bei ihrer bisherigen Krankenkasse zum 31.03. kündigen, können zum 01.06. Mitglieder der Schwenninger werden.
Eine Übersicht von Kündigungsfristen finden Sie in der unten stehenden Tabelle.

Ein Musterschreiben, das Sie für die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung nutzen können, haben wir für Sie als pdf-Datei zum downloaden vorbereitet.


Terminübersicht Ihrer Kündigungsfristen

 Eingang Ihrer Kündigung im

 Kündigung wirksam zum

 Mitglied der Schwenniger ab

 Januar

 31.03. 

 01.04.

 Februar

 30.04.

 01.05.

 März

 31.05.

 01.06.

 April

30.06

 01.07.

 Mai

 31.07.

 01.08.

 Juni

 31.08.

 01.09.

 Juli

 30.09.

 01.10.

 August

 31.10.

 01.11.

 September

 30.11.

 01.12.

 Oktober

 31.12.

 01.01.

 November

 31.01.

 01.02.

 Dezember

 28./29.02.

 01.03.


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
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