Schwierige Begriffe einfach
Gesundheitsfonds - Alles aus einem Topf
Der Gesundheitsfonds regelt von Januar 2009 an die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt künftig jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, den gleichen Beitragssatz.
Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber fließen zusammen mit Zuschüssen des Staates in einen „Topf“ – den sogenannten „Gesundheitsfonds“. Daraus erhält jede gesetzliche Krankenversicherung zunächst einen Einheitsbeitrag pro Mitglied. Dieser Beitrag errechnet sich aus den durchschnittlichen Kosten, die alle Versicherten sämtlicher gesetzlicher Krankenkassen verursachen. Zusätzlich erhalten die Kassen aus dem Gesundheitsfonds Zuschläge, deren Höhe künftig unter anderem von der Krankheitsanfälligkeit (Morbidität) der Mitglieder abhängig ist.
Mit dem Gesundheitsfonds sollen Leistungen und Kostenmanagement der gesetzlichen Krankenkassen transparent werden. Solide wirtschaftende Kassen können ihren Kunden Prämien oder Beitragsrückerstattungen zugute kommen lassen. Schlecht wirtschaftende Kassen müssen dagegen zusätzliche Beiträge erheben. Der Versicherte hat in solchen Fällen die Möglichkeit, zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln. Dies soll den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen verstärken.
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