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Schwierige Begriffe einfach erklärt

Beitragseinzug – Bis 2011 in Kassenhand

Versicherte bekommen vom Einzug ihres Beitrags für die Krankenversicherung nur wenig mit. Lediglich anhand der Gehaltsabrechnung erkennen sie die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber an ihre Krankenkasse überweist.

Zuständig für den Beitragseinzug und deren Weiterleitung an den Rentenversicherungsträger sowie die Bundesanstalt für Arbeit sind derzeit alleine die Krankenkassen. Aus den Einnahmen zur Krankenversicherung finanzieren die Kassen die Leistungen für ihre Versicherten, das Jahresvolumen insgesamt beträgt rund 121 Milliarden Euro (2006).

Diese Regelung ändert sich mit Start des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009. Dann leiten die Krankenkassen die Beiträge an das Bundesversicherungsamt (BVA) weiter, das den Fonds verwaltet. Aus diesem „Topf“ werden den Kassen je nach Versicherungsstruktur Beiträge zugewiesen. Vom 1. Januar 2011 an soll es zentrale Einzugsstellen geben, die den Beitragseinzug anstelle der Krankenkassen übernehmen. Diese Zentralstellen sollen den effizient organisierten Beitragseinzug von Kassen wie der Schwenninger Krankenkasse ersetzen. Ob ein zentralisierter Beitragseinzug Bürokratie abbaut, wird jedoch von vielen Gesetzlichen Krankenversicherern bezweifelt.



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