Implantate

Jeder wünscht sich Zahnersatz, der von natürlichen Zähnen nicht zu unterscheiden ist. Mit Implantaten, den künstlichen Zahnwurzeln, gelingen ästhetisch anspruchsvolle Ergebnisse.
Implantate können in zahnlosen Kieferabschnitten direkt im Kieferknochen verankert werden. Derartige Implantate werden als enossale Implantate bezeichnet; sie werden heute fast ausschließlich verwendet.
Wenn die Implantate erfolgreich eingeheilt sind, kann die prothetische Versorgung vorgenommen werden. Die Behandlungsmaßnahmen zur Anfertigung solcher Konstruktionen ähneln im Prinzip dem Vorgehen bei der Versorgung natürlicher Zähne. Die Anforderungen an Zahnarzt und Zahntechniker sind jedoch besonders hoch, da schon geringste Ungenauigkeiten im Fertigungsprozess nach der Eingliederung zum Verlust der Implantate führen können. Implantate ermöglichen den Einsatz von herkömmlichen Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen), die sogenannte Suprakonstruktion. Dieser wird durch Schrauben oder Aufzementieren mit den Implantaten verbunden.
Kosten und Leistungen der Schwenninger Krankenkasse
Bis Ende 2004 galten implantologische Behandlungen als reine Privatleistungen, an deren Kosten sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht beteiligen durften. Erst die Einführung eines neuen Zuschusssystems bei Zahnersatz hat hieran etwas geändert: Seit Januar 2005 ist es uns möglich feste Beträge je nach Befund, unabhängig von der gewählten Therapie, zu erstatten. Damit erhalten Patienten erstmals auch dann einen Zuschuss, wenn sie sich für eine Implantatkonstruktion entscheiden. Der Zuschuss wird allerdings nicht für das Implantat selbst, sondern für den darauf befestigten Zahnersatz, die so genannte Suprakonstruktion gewährt.
In der Privatrechnung werden einerseits die Materialkosten für Implantate und deren Zubehörteile, andererseits die zahnärztlichen Leistungen für die Implantation berechnet. Vor der Durchführung des Eingriffes sollten Sie sich grundsätzlich einen Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) über die implantologischen und die prothetischen Maßnahmen aushändigen lassen und an die Schwenninger weiterleiten. Wir können Ihnen dann die Festzuschüsse für den implantatgetragenen Zahnersatz (Suprakonstruktion) ermitteln.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten für die Regelversorgung, die für den jeweiligen Befund als "Standardtherapie" festgelegt ist.
Ihr Kontakt zu uns
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