Tarife mit Selbstbehalt – Passgenaues Angebot
Tarife mit Selbstbehalt kann jeder Versicherte freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen abschließen. Sie zählen zu den Wahltarifen und haben eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Wer als gesetzlich Versicherter einen Selbstbehalt wählt, trägt im Krankheitsfall einen Teil der Behandlungskosten selbst. Im Gegenzug erhält er eine garantierte Prämie von seiner Krankenkasse, unabhängig davon ob er gesund bleibt oder krank wird. Das finanzielle Risiko für den Kunden ist überschaubar und begrenzt, weil er Leistungen im Krankheitsfall maximal in Höhe des gewählten Selbstbehaltes zu übernehmen hat. Dessen Höhe wird vor Tarifbeginn festgelegt, daran richtet sich wiederum die garantierte Prämie aus. Die Prämie ist vom Gesetzgeber auf 20 Prozent der in einem Jahr vom Mitglied bezahlten Krankenversicherungsbeiträge begrenzt und darf 600 Euro nicht überschreiten.
Je nach Krankenversicherung dürfen Kunden auch Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsleistungen nutzen, ohne dass diese auf den Selbstbehalt angerechnet werden. Ferner dürfen mitversicherte Angehörige unter 18 Jahren bei manchen Krankenkassen alle Leistungen unabhängig vom Selbstbehalt in Anspruch nehmen.
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