Wann können Angehörige mitversichert werden?
- sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten
und - nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind
und - nicht anderweitig versichert sind
und - kein eigenes monatliches Einkommen über 375,00 € haben (bei geringfügig Beschäftigten beträgt die Einkommensgrenze 400,00 €).
Kinder können beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie nicht älter sind als
- 18 Jahre oder
- 23 Jahre und keine Erwerbstätigkeit ausüben oder
- 25 Jahre und sich in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden.
Der Anspruch verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus um die Zeit der gesetzlichen Dienstpflicht (z. B. Bundeswehr, Zivildienst), wenn deshalb die Ausbildung unterbrochen oder verzögert wurde.
Mitversichert sind außerdem Kinder ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind sich selbst zu versorgen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Behinderung während einer bereits bestehenden Familienversicherung eingetreten ist. Für die Verlängerung der Familienversicherung reichen Sie bitte jeweils entsprechende Bescheinigungen bzw. Nachweise ein.
Den Antrag auf Familienversicherung zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie hier.
Ihr Kontakt zu uns
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(*0,06 €/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 €/Min)
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Fax 07720 9727 - 100
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