Welche Unterlagen sind nötig?
Ab dem 23. Lebensjahr ist für Kinder eine aktuelle Schul- oder Studienbescheinigung einzureichen.
Um eine Verlängerung der Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus zu beantragen, benötigen wir einen Nachweis über die gesetzliche Dienstpflicht.
Bei Kindern, die ohne Altersbegrenzung mitversichert werden sollen, ist ein ärztliches Attest über die Behinderung notwendig.
Außerdem sind Einkommensnachweise der Angehörigen, z. B. aus einem Beschäftigungsverhältnis, einer selbstständigen Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, für die Prüfung der Familienversicherung von Bedeutung.
Wenn der Ehegatte des Mitglieds nicht gesetzlich versichert ist, sind unbedingt Nachweise über dessen Einkommen vorzulegen (Abrechnung über monatliche Bezüge und Sonderzuwendungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie der aktuellste Einkommenssteuerbescheid).
Ihr Kontakt zu uns
Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service
