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Wann ist eine Familienversicherung ausgeschlossen?

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nicht möglich, wenn 
  • der Angehörige selbst gesetzlich krankenversichert ist, z. B. auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses.
  • der Angehörige hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist.
  • der Angehörige versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit ist (z. B. der Angehörige ist Beamter).
  • der Angehörige eigene Einkünfte hat, die monatlich 375,00 € übersteigen.

Zu den monatlichen Einkünften zählen unter anderem Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, aus Renten, Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, usw.

Für geringfügig Beschäftigte beträgt die monatliche Einnahmegrenze 400,00 €. Die Familienversicherung von Kindern ist außerdem ausgeschlossen, wenn die folgenden drei Bedingungen alle erfüllt sind:

  • Der andere Ehepartner (Vater bzw. Mutter des Kindes) gehört keiner gesetzlichen Krankenversicherung an, weil er entweder privat oder gar nicht versichert ist.
  • Dieser andere Ehepartner erzielt ein regelmäßiges monatliches Einkommen über 4.237,50 € (bzw. über 3.825,00 € bei Arbeitnehmern, die bereits am 31.12.2002 privat versichert waren).
  • Dieses Einkommen ist auch regelmäßig höher als das des Mitglieds.


Der Gedanke des Gesetzgebers:
Wenn der höher verdienende Ehegatte keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört, soll es nicht möglich sein, die Kinder bei dem weniger verdienenden Ehegatten (dem Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung) beitragsfrei mitzuversichern. In diesem Fall bieten wir Ihnen für Ihre Kinder eine günstige freiwillige Versicherung an.


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
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