Wurzelbehandlung
Kein Zahnersatz ist so verträglich wie die eigenen Zähne! Deshalb versuchen heute die Zahnärzte mehr denn je, die natürlichen Zähne im Mund zu erhalten, auch dann, wenn sie bis in den Wurzelbereich erkrankt sind und deswegen sehr umfangreicher Behandlung bedürfen. Solche Maßnahmen sind aufwendig - aber sie helfen, Ihre eigenen Zähne zu behalten!
Eine Wurzelbehandlung ist oft die einzige Alternative zum Entfernen eines Zahnes, wenn das Zahnmark in seinem Inneren entzündet oder schon zerfallen ist. In einem aufwendigen Verfahren wird dabei das entzündete, beziehungsweise zerfallene Gewebe bis in die Spitzen der Wurzeln entfernt. Der entstandene Hohlraum wird, bisweilen mehrfach, desinfiziert und anschließend mit einer Füllung verschlossen.
Ob der Zahn dadurch langfristig erhalten werden kann, hängt unter anderem vom Grad seiner Vorschädigung und von der Beschaffenheit der Zahnwurzel ab. Daher sind die Erfolgsaussichten einer Wurzelbehandlung nicht immer genau abzuschätzen.
Leistungen der Schwenninger Krankenkasse
Die Schwenninger kann die Kosten für Wurzelbehandlungen in bestimmten Fällen übernehmen. Besonders bei der Behandlung der hinteren Backenzähne (Molaren) gibt es Einschränkungen. Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss für die Kassenleistung erfüllt sein:
- Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
- Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
- Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Darüber hinaus gilt für jede Wurzelbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen dürfen.
Manchmal kann eine Wurzelbehandlung nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden, auch wenn die Erhaltung des Zahnes vom Patienten gewünscht und vom Zahnarzt als möglich angesehen wird. Es besteht dann die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen. Details sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt besprechen.
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