Zahnärztliche Behandlung
Im Bundesgebiet haben Sie die freie Wahl unter ca. 50.000 Vertragszahnärzten. Gegen Vorlage ihrer Krankenversichertenkarte erhalten Sie medizinisch notwendige Behandlungen.
Vermeiden Sie mit einer regelmäßigen zahnärztlichen Vorsorge schon jetzt spätere Behandlungskosten und genießen Sie das sichere Gefühl schöner und gesunder Zähne. Schon bei Kindern ist es wichtig, auf eine gesunde Zahnentwicklung zu achten.
Deshalb gibt es für die Zähne drei Früherkennungsuntersuchungen speziell für Kinder vom 30. – 72. Lebensmonat.
Durch eine gesunde Ernährung, richtige und regelmäßige Zahnpflege, wirksame Schmelzhärtungsmaßnahmen durch Fluoride sowie regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen können Sie selbst sehr viel tun.
Zu den besonderen und für Versicherte im Alter von 6 bis 17 Jahren kostenfreie Leistungen der Schwenninger Krankenkasse gehört die Fluoridierung aller Zähne und die Versiegelung bestimmter bleibender Backenzähne (Fissurenversiegelung).
Versicherte der Schwenninger im Alter von 6 bis 17 Jahren sollten sich zweimal im Jahr vom Zahnarzt untersuchen lassen, Erwachsene mindestens einmal im Jahr. Alle Kontrolluntersuchungen trägt Ihr Zahnarzt im „Bonusheft für zahnärztliche Untersuchungen“ ein.
Die Zahnärztliche Behandlung im Überblick
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