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Zwei Hände mit einer Blume

Häusliche Krankenpflege

HausfrauWenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig, aber nicht durchführbar ist oder durch die häusliche Krankenpflege verkürzt oder vermieden werden kann, dann übernimmt die Schwenninger Krankenkasse im Einzelfall aufgrund einer ärztlichen Verordnung die Kosten für die Grund- und Behandlungspflege. Die häusliche Krankenpflege umfasst gegebenenfalls auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Da bei dieser Leistung vielfältige Voraussetzungen zu erfüllen sind, sprechen Sie uns bitte an!  
 
Grundvoraussetzungen:
  • Der/die Kranke kann nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person im erforderlichen Umfang gepflegt und versorgt werden.
  • Die Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI liegt nicht vor.   

Ihre Zuzahlung beträgt 10 % der Leistung für die ersten 28 Kalendertage pro Kalenderjahr sowie 10€ Eigenbeteiligung je Verordnung.


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
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