Heil- und Hilfsmittel
Zu den Heilmitteln gehören z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bäder und Sprachtherapie.
Zu den Hilfsmitteln zählen insbesondere Körperersatzstücke (Prothesen), Rollstühle sowie Hörgeräte.
Von der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen sind solche Heil- und Hilfsmittel von geringem –oder umstrittenem- therapeutischen Nutzen bzw. Abgabepreis.
Wenn Ihnen eine ärztliche Verordnung vorliegt, können Sie mit dieser zum Vertragsspezialisten (Sanitätshaus, usw.) Ihrer Wahl gehen. Die Kosten übernimmt die Schwenninger Krankenkasse abzüglich eines gesetzlich festgelegten Eigenanteils. Auch hier gilt – wir beraten Sie gerne.
Mit unserer Vertragspartnersuche verschaffen Sie sich einen ersten, wichtigen Überblick, um einen geeigneten Hilfsmittel-Leistungserbringer in Ihrer Nähe und für Ihr Anliegen zu finden! Wir übernehmen dann gerne alle weiteren Schritte für Sie!
Ihr Kontakt zu uns
Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
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