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Zwei Hände mit Blume

Krankengeld

nachdenkende Frau

Bei langwierigen Erkrankungen übernimmt die Schwenninger Krankenkasse den Verdienstausfall, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beendet ist.

Das Krankengeld beträgt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze 70 % des Brutto, höchstens jedoch 90 % des Netto-Arbeitsentgeltes.
 
Resultiert die Arbeitsunfähigkeit von ein und derselben Krankheit, endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen (innerhalb dreier Jahre). Vom Krankengeld gehen Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung ab, so dass auch in dieser Zeit Leistungsansprüche erworben werden. Erhält der Versicherte Krankengeld, bleibt er während dieser Zeit beitragsfrei versichert. 


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
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