Krankengeld
Bei langwierigen Erkrankungen übernimmt die Schwenninger Krankenkasse den Verdienstausfall, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beendet ist.
Das Krankengeld beträgt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze 70 % des Brutto, höchstens jedoch 90 % des Netto-Arbeitsentgeltes.
Resultiert die Arbeitsunfähigkeit von ein und derselben Krankheit, endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen (innerhalb dreier Jahre). Vom Krankengeld gehen Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung ab, so dass auch in dieser Zeit Leistungsansprüche erworben werden. Erhält der Versicherte Krankengeld, bleibt er während dieser Zeit beitragsfrei versichert.
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