Arzneimittel
Ihr Arzt wählt aus der Vielzahl an Medikamenten das Richtige für Sie aus. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligen sich mit 10% des Abgabepreises, höchstens 10,00 Euro mindestens 5,00 Euro, maximal jedoch in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Verordnet Ihr Arzt ein Medikament, dessen Kosten über dem so genannten Festbetragspreis liegen, sieht das Sozialgesetzbuch vor, dass der Versicherte die Mehrkosten selbst tragen muss. Fragen Sie deshalb in Ihrer Apotheke nach Alternativen.
Für chronisch Erkrankte und Geringverdiener kann die Schwenninger Krankenkasse jedoch eine Zuzahlungsbefreiung ermöglichen. Sprechen Sie einfach mit uns.
Hinweis:
Seit 01.07.2006 können Sie durch gesetzliche Neuregelungen profitieren und Medikamente ohne Zuzahlung erhalten.
Beim Spitzenverband der GKV können Sie schnell und einfach selbst prüfen, ob das Ihnen verordnete Arzneimittel zuzahlungsbefreit ist. Hier finden Sie auch alle Informationen zu Alternativen, Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen. Die wirkstoffidentischen Arzneimittel können Sie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich und sinnvoll ist. Die Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann Ihnen jedoch dabei helfen, sich künftig noch besser über preiswerte Arzneimittel zu informieren und damit bares Geld zu sparen.
Ergänzend bieten wir Ihnen auch eine unabhängige Beratung von Apothekern durch unsere Arzneimittelhotline an. Nähere Infos erhalten Sie dazu bei unserem Service-Team unter 0180 255 255 55 (0,06€/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42€/Min.).
Zudem können Sie in der Suchmaschine erkennen, für welche Medikamente die Schwenninger Rabattverträge abgeschlossen hat. Das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) ermöglicht Krankenkassen seit 2006, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern zu schließen. Ziel der Rabattverträge ist es, über mehr Wettbewerb die Kostensteigerung im Arzneimittelbereich abzumildern.
Pharmazeutische Partner der Schwenninger sind ausschließlich ausgesuchte namhafte Firmen wie ratiopharm, Merck dura, Heumann oder AbZ Pharma.
Für diese Rabattverträge gilt die Aut-idem-Regelung. Aut-idem ist lateinisch und steht für "oder das Gleiche". Diese Regelung bedeutet Folgendes:
Der Arzt kann entweder ein konkretes Arzneimittel verordnen oder nur den Wirkstoff in der notwendigen Stärke. Wird ein Fertigarzneimittel verordnet und ist auf dem Kassenrezept nichts weiter vermerkt, gilt immer die Aut-idem-Regelung. Der Apotheker muss dann ein Arzneimittel mit identischem Wirkstoff und in der gleichen Wirkstoffstärke eines Pharmaherstellers abgeben, mit dem die Schwenninger Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Der Arzt kann auf dem Kassenrezept durch Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens diese Austauschregelung ausschließen, wenn der Patient aus medizinischen Gründen kein anderes Mittel nehmen kann.
Probleme mit den ausgetauschten Medikamenten brauchen Patienten nicht zu befürchten. Es handelt sich um Arzneimittel, die über die gleichen Wirkstoffe und die gleiche Wirkung wie die Originale verfügen. Dies wird von der zuständigen Behörde intensiv geprüft, bevor ein Medikament zugelassen wird.
Ihr Kontakt zu uns
Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service
