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Zwei Hände mit einer Blume

Urlaub, Entsendung oder Studium im Ausland - Notfallbehandlung

Bild: Füße am Wasser

Als Versicherter der Schwenninger Krankenkasse kann man in zahlreichen Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, die Leistungen des dortigen Gesundheitssystems in Anspruch nehmen.

Für alle Staaten der Europäischen Union sowie für die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen besitzen Sie bereits die so genannte Europäische Versichertenkarte (EHIC) als BKK-Kombi-Card. Sie befindet sich auf der Rückseite der nationalen Versichertenkarte. Sie erhalten somit zwei Karten in einer! Mit der EHIC können Sie im Ausland zukünftig auch direkt Leistungen beim zugelassenen Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus in Anspruch nehmen. Die EHIC gilt mittlerweile auch für Kroatien und Mazedonien, obwohl diese Länder noch nicht der Europäischen Union angehören. Den bisherigen Auslandskrankenschein erhalten Sie weiterhin für die Länder:

Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Türkei, Tunesien

Bitte beachten Sie: Egal, ob Sie sich als Tourist während eines Urlaubs, als Student oder auch beruflich bedingt (Entsendung) im Ausland aufhalten - die EHIC bzw. die Auslandskrankenscheine können grundsätzlich nur in Notfällen oder bei Verschlechterungen des Gesundheitszustandes genutzt werden.

Sie gelten nicht bei einer geplanten Behandlung im Ausland. Hierfür bestehen gesonderte Regelungen. Unter Geplante Behandlungen im Ausland erfahren Sie, wie Sie ggf. Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen können, wenn Sie sich zum Zwecke der Behandlung in das jeweilige Land begeben.

Sollten Sie im Einzelfall doch eine Rechnung vom Arzt bzw. Zahnarzt erhalten, da beispielsweise die EHIC nicht akzeptiert wurde, so erhalten Sie von uns eine Erstattung in Höhe der deutschen Vertragssätze, sofern der Gesamt-Rechnungsbetrag unter 1.000,00 € liegt. Ist der Rechnungsbetrag im Einzelfall höher, so erstatten wir Ihnen die jeweiligen ausländischen Vertragssätze.

Tipp: Über die gebührenfreie Rufnummer 00 800 6789 10 11 von Europe Direct erhalten Sie Informationen über vielfältige Themen im Zusammenhang mit der EU, einschließlich der Rechte und Möglichkeiten für Sie als EU Bürger. Im Einzelnen können Sie auch Informationen über Leistungen der Krankenversicherungen in den 25 EU-Mitgliedsstaaten erhalten (z. B. die Kostenübernahme eines Arzneimittels durch die ausländische Krankenkasse während eines Urlaubsaufenthaltes etc.).

Bitte unbedingt beachten: Die Kosten eines eventuellen Rücktransportes, Eigenbeteiligungen, Zuzahlungen oder Behandlungskosten in Nicht-Abkommensstaaten (wie beispielsweise die USA oder Australien) haben Sie auch bei Verwendung der EHIC oder eines Auslandskrankenscheins zu leisten. Diese Kosten dürfen wir Ihnen nicht erstatten. Dies gilt im Übrigen auch für den Differenzbetrag zwischen unserer Erstattung (deutsche Vertragssätze) und des von Ihnen tatsächlich gezahlten Rechnungsbetrags.
Wir empfehlen daher, vor jeder Auslandsreise eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese ist in der Regel sehr preiswert und deckt diese teilweise nicht unerheblichen finanziellen Risiken für Sie ab.

Im Internet finden Sie zusätzlich viele hilfreiche Sprachtipps für wichtige Wörter in den verschiedenen Ländern. Schauen Sie sich doch einfach mal folgende Übersicht an.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(*0,06 €/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 €/Min)

Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)

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