Befreiung von den Zuzahlungen
Bei verschiedenen Gesundheitsleistungen schreibt der Gesetzgeber Zuzahlungen für den Patienten vor.
Nicht jeder Versicherte muss Zuzahlungen in vollem Umfang entrichten.
In welchen Fällen Zuzahlungen überhaupt geleistet werden müssen und wie Sie von diesen Zuzahlungen befreit werden können, möchten wir Ihnen nachfolgend erläutern.
Lesen Sie mehr zum Thema Zuzahlungsbefreiung
| Die Zuzahlungen im Einzelnen | Belastungsgrenze |
| Welche Einkünfte herangezogen? | Wie erhalte ich eine Rückerstattung? |
| Besonderheiten bei Zahnersatz | Zuzahlungsrechner |
Ihr Kontakt zu uns
Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service
