Was ist bei Einkommensveränderungen zu beachten?
Änderungen von Einkünften jeglicher Art sind der Krankenkasse umgehend mitzuteilen.
Der aktuellste Einkommenssteuerbescheid ist bei der Krankenkasse einzureichen, sobald er vorliegt. Anschließend wird Ihr Beitrag neu berechnet. Eine spätere Vorlage (z. B. nach Aufforderung oder Einstufungsaktion) kann mit einer Beitragsnachforderung verbunden sein.
Ihr Kontakt zu uns
Service-Team 0180 255 255 55
(*0,06 €/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 €/Min)
Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)

