Wann und wie entrichten Sie Ihre Beiträge?
Die Beiträge sind bis zum 15. des Folgemonats (z. B. Beitrag für Januar muss bis 15.02. gezahlt sein). Für die Zahlung der Beiträge empfehlen wir eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Beiträge können auch per Überweisung oder Dauerauftrag gezahlt werden.
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