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Welche Einkünfte werden zugrunde gelegt?

Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus sämtlichen Einnahmen, die dem Mitglied zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, mindestens werden jedoch 875,00 € (2012) zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen beträgt die Mindestgrenze 1.968,75 € bzw. unter bestimmten Voraussetzungen 1.312,50 €. Welche Voraussetzungen dies sind, erfahren Sie hier.

Damit die Beitragshöhe festgelegt werden kann, ist die Vorlage von Nachweisen über sämtliche Einkünfte notwendig.


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
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