Welche Einkünfte werden zugrunde gelegt?
Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus sämtlichen Einnahmen, die dem Mitglied zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, mindestens werden jedoch 875,00 € (2012) zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen beträgt die Mindestgrenze 1.968,75 € bzw. unter bestimmten Voraussetzungen 1.312,50 €. Welche Voraussetzungen dies sind, erfahren Sie hier.
Damit die Beitragshöhe festgelegt werden kann, ist die Vorlage von Nachweisen über sämtliche Einkünfte notwendig.
Ihr Kontakt zu uns
Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service

