Ab wann gilt die Versicherungspflicht?
Der Versicherungsschutz für alle wird stufenweise eingeführt. Seit dem 01.04.07 gilt der umfassende Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Für Personen, die am 01.04.07 keinen anderweitigen Anspruch haben und deren Wohnsitz im Inland liegt, beginnt die Versicherungspflicht am 01.04.07. Endet der anderweitige Anspruch auf Absicherung nach dem 01.04.07, so beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, von dem an kein anderweitiger Anspruch besteht.
Für Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag der Wohnsitznahme in Deutschland bzw. mit dem Tag der Geltung der Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis.
Seit 01.07.07 können Nichtversicherte sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern, wenn sie dieser zuzuordnen sind, und seit dem 01.01.09 gilt auch für alle, die der PKV zuzuordnen sind, die Versicherungspflicht.
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