Wo können Sie sich versichern?
Ob gesetzlich oder privat versichert, hängt davon ab, wie man vorher versichert war.
Wer zuletzt gesetzlich versichert war, muss wieder von seiner ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin aufgenommen werden. D. h. ehemals bei der Schwenninger Krankenkasse Versicherte unterliegen der Versicherungspflicht, wenn sie ohne Absicherung im Krankheitsfall sind.
Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Wer z. B. als Arbeiter oder Angestellter tätig war, wird in der GKV versichert. Selbstständige, die bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren, haben in jedem Fall Zugang zur PKV.
Beispiel 1:
"Ich bin geschieden, lebe von Unterhalt und bin zurzeit nicht krankenversichert. Während meiner Ehe hatte ich abgeleitet von meinem Mann Beihilfeanspruch und eine private Restkostenversicherung abgeschlossen. Ich war noch nie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Kann ich mich jetzt gesetzlich versichern?"
Da die Dame zuletzt privat krankenversichert war, ist in ihrem Fall die private Krankenversicherung zuständig.
Beispiel 2:
"Ich bin selbstständig und habe meinen privaten Krankenversicherungsschutz verloren, weil ich meine Beiträge nicht zahlen konnte. Später wurde ich wegen meiner Vorerkrankung von keiner privaten Krankenversicherung mehr aufgenommen. Habe ich jetzt eine Chance?"
Ja. Der Selbständige darf nicht mehr abgelehnt werden. Er kann sich ab 01.07.07 wieder privat versichern.
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