Login

Menschen schaukeln

Wer wird versicherungspflichtig?

Frau mit Pflanze

Ohne Absicherung im Krankheitsfall und ohne weiteren Anspruch auf Absicherung ist z. B. die geschiedene Ehefrau, die bei ihrem Mann mitversichert war und nach der Scheidung versäumt hat, sich selbst zu versichern. Oder Kinder über 23 Jahren, die weder einen Job noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Auch ehemals freiwillig Versicherte, die wegen Nichtzahlung der Beiträge ihren Versicherungsschutz verloren haben, unterliegen der Versicherungspflicht.

Personen, die die Vorversicherungszeiten für die freiwillige Krankenversicherung nicht erfüllen und Schwerbehinderte, die aufgrund der Altersgrenze nicht freiwillig versichert werden können, zählen auch dazu.

Dies betrifft auch Auslandsrückkehrer, die früher in Deutschland zuletzt gesetzlich versichert waren. Des Weiteren besteht die Versicherungspflicht in der GKV für Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und die dem Bereich der GKV zuzuordnen sind, weil sie z. B. als Arbeitnehmer tätig waren.

Manche Personen haben auch mit Absicht auf den Versicherungsschutz verzichtet, auch diese werden ab 01.04.07 versicherungspflichtig in der GKV, wenn sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.

 

Beispiel 1:

"Ich bin als Selbstständiger im Moment nicht krankenversichert. Weil ich für zwei Monate die Beiträge nicht zahlen konnte, kündigte mir die gesetzliche Krankenkasse. Kann ich mich jetzt wieder versichern?"

Ja. Da der Selbstständige zuletzt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war, wird er ab 01.04.07 wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

 

Beispiel 2:

"Meine Frau und ich leben seit 30 Jahren im Ausland. Nun sind wir Rentner und möchten gern nach Deutschland zurückkehren. Wir waren dort vor unserem Auslandsaufenthalt gesetzlich krankenversichert. Nimmt uns eine Krankenversicherung auf?"

Ja. Die gesetzliche Krankenkasse bzw. deren Rechtsnachfolgerin, bei der das Ehepaar zuletzt vor ihrem Auslandsaufenthalt versichert war, muss die Versicherungspflicht ab 01.04.07 bzw. ab dem Tag der Rückkehr nach Deutschland durchführen.


Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service

Kunden werben Kunden

Junge Familie
Empfehlen Sie uns weiter und verdienen Sie bares Geld. Für jeden geworbenen Kunden erhalten Sie eine Prämie!
Lesen Sie mehr!

Alle Leistungen von A bis Z

Junge Familie
Unbürokratisch, schnell und kompetent. Die Leistungen der Schwenninger finden Sie hier auf einen Blick!
Lesen Sie mehr!