Login

nachdenkende Frau

Freiwilliges Ausgleichsverfahren für Umlage U1 & U2

Menschen im Dialog

Arbeitgeber, die demselben Wirtschaftszweig angehören, können eine eigene Einrichtung zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen erreichten. Tritt ein Arbeitgeber einem freiwilligen Ausgleichsverfahren bei, so finden für ihn vom Tage des Beitritts an die Vorschriften des Aufwendungsausgleichgesetzes keine Anwendung mehr.

Die Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG betreibt ein freiwilliges Ausgleichsverfahren. Die Mitgliedsbetriebe der Augenoptiker Ausgleichskasse sind daher ab dem 01.01.2006 von der Verpflichtung am gesetzlichen Lohnausgleichsverfahren teilzunehmen befreit



Kennen Sie schon unsere Internetgeschäftsstellen? ... 24 Stunden Zugang

Mit unserer Internetgeschäftsstelle erhalten Sie 24 Stunden und ganz bequem Zugriff auf viele Servicefunktionen und Anträge der Schwenninger Krankenkasse.

Falls Sie unsere Internetgeschäftsstelle noch nicht nutzen, können Sie sich hier ganz bequem kostenlos registrieren.

Jetzt registrieren.

Newsletterservice

Newsletterservice
Mit dem kostenfreien Newsletter der Schwenninger sind Sie zu jeder Zeit bestens informiert. Melden Sie sich gleich an!
Lesen Sie mehr!

News von der Schwenninger

lachende Frau
Transparenz und Aktualität sind uns wichtig. Deshalb finden Sie hier ständig
aktuelle Infos der Schwenninger!
Lesen Sie mehr!