Familienhafte Beschäftigung
Die versicherungsrechtliche Beurteilung von verwandten Beschäftigten des Arbeitgebers bereitet immer wieder Schwierigkeiten, weil dabei die persönlichen Interessen und Befindlichkeiten der Betroffenen oft eine Rolle spielen.
Seit 1.1.2005 wird mit dem Statusfeststellungsverfahren festgelegt, das zunächst durch die Einzugsstellen die versicherungsrechtlichen Kriterien geprüft werden. In bestimmten Fällen erfolgt die Prüfung von der bundesweit zuständigen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in Berlin.
Im Rahmen dessen wurde die Verpflichtung eingeführt, dass alle Anmeldungen beschäftigter Ehegatten oder Lebenspartner speziell zu kennzeichnen sind, um bei diesem Personenkreis lückenlos eine gründliche sozialversicherungsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen
Durch verwandtschaftliche Beziehungen wird ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Je enger die persönlichen gegenseitigen Beziehungen sind, umso eher kann eine Mitarbeit außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses vorliegen.
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