Die Umlagesätze der Schwenninger Krankenkasse
Schon seit August 2001 profitieren Sie bei der Schwenninger Krankenkasse von den Vorteilen einer eigenen Umlagekasse.
Die Voraussetzungen zur Umlagekasse U1 und U2:
- Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 teil.
- Seit 01.01.2006 sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter verpflichtet, die Umlage U2 für Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft abzuführen.
| Beitragssätze zur Umlageversicherung | Erstattungssatz | bis 31.10.2011 | ab 01.11.2011 |
| U1 für Krankheitsaufwendungen | 70 % | 1,80 % | 1,80 % |
| U2 für Mutterschaftsaufwendungen | 100 % | 0,22 % | 0,31 % |

