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Zwei Hände

Neuer Tätigkeitsschlüssel zum 01.12.2011

Der aktuelle, fünfstellige Tätigkeitsschlüssel wird seit Beginn des Meldeverfahrens - somit seit rund 35 Jahren - verwendet. Zum 01.12.2011 wird ein neuer, neunstelliger Tätigkeitsschlüssel eingeführt.  

Durch Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt konnten mit dem Jahrzehnte gültigen Tätgkeitsschlüssel nicht mehr alle Tätigkeitsverhältnisse aufgegriffen werden. Gründe für den neuen Tätigkeitsschlüssel gibt es viele:
In den Jahren sind neue Berufe entstanden, verschiedene Berufsbezeichnungen haben sich geändert, Bildungs- und auch Ausbildungsabschlüsse wurden entwickelt, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern wurde aufgehoben, Teilzeitbeschäftigungen sowie befristete Arbeitsverhältnisse nehmen zu und auch der Sektor der Leiharbeit wurde stark ausgebaut.   

Der seit 1999 bekannte Vordruck für die Sozialverischerungsmeldung sieht bereits neun Stellen für den Tätigkeitsschlüssel vor.

Der neue Tätigkeitsschlüssel ist zu verwenden bei:

  • Entgeltmeldungen die ein Zeitraum-Ende 01.12.2011 und später enthalten
  • Anmeldungen mit einen Zeitraum-Beginn ab 01.12.2011 oder später  

Beachten Sie, dass es für die Umstellung keine Übergansphase gibt. Auch die Jahresmeldungen für 2011 müssen mit dem neunstelligen Tätigkeitsschlüssel eingereicht werden.

Das neue Schlüsselverzeichnis finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) unter der Rubrik: Unternehmen – Sozialversicherung – Schlüsselverzeichnis. Auch finden Sie hier ein Auskunftstool, mit dem anhand der Berufsbezeichnung der Tätigkeitsschlüssel ermittelt werden kann.

 

Aufbau des neuen Tätigkeitsschlüssels

1. bis 5. Stelle:
    Ausgeübte Tätigkeit

Beispiel: 71402 = Bürokaufmann/-frau

6. Stelle:
    Höchster allgemein bildender Schulabschluss

  1. Ohne Schulabschluss
  2. Haupt-/Volksschulabschluss
  3. Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
  4. Abitur/Fachabitur
       9.   Abschluss unbekannt

7. Stelle:
    Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss
  1. Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
  2. Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
  3. Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
  4. Bachelor
  5. Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
  6. Promotion

       9.   Abschluss unbekannt

8. Stelle:
    Arbeitnehmerüberlassung

  1. nein
  2. ja

9. Stelle:
    Vertragsform

  1. unbefristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit
  2. unbefristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit
  3. befristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit
  4. befristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit


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