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Zahlen und Fakten

Pflegeversicherungsbeitrag im Bundesland Sachsen

Für das Bundesland Sachsen gibt es in der Pflegeversicherung eine Besonderheit. Da in Sachsen zum 31.12.1993 kein Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung "gestrichen" wurde, tragen Arbeitnehmer mit Beschäftigungsort im Bundesland Sachsen die Beiträge zur Pflegeversicherung in Höhe von 1 % alleine.

Die übrigen Beiträge in Höhe des Differenzbetrags bis zum vollen Beitragssatz, tragen die Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Daraus ergibt sich ab dem 01.07.2008 folgende Beitragsverteilung in der Pflegeversicherung:


 

  Voller Beitrag: 1,95 % halber Beitragssatz: 0,975 % 
Arbeitnehmeranteil  1,475 %  0,7375 %
  1,725 % mit Zuschlag Kinderlose 0,9875 % mit Zuschlag Kinderlose
 Arbeitgeberanteil 0,475 %  0,2375 % 


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