Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Was bedeutet „kurzzeitige Arbeitsverhinderung?
Wenn jemand unerwartet zum Pflegefall wird, müssen sich die Angehörigen kurzfristig darauf einstellen und eine Menge organisieren. Im akuten Pflegefall haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen, um für einen nahen Angehörigen eine gute Pflege zu organisieren.
Die Beschäftigten sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers hat der Beschäftigte dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vorzulegen. Weil das Recht, der Arbeit fernzubleiben, auf Akutfälle begrenzt ist, kann es in der Regel nur einmal je pflegebedürftigem Angehörigen in Anspruch genommen werden, sodass dieses Recht in der Regel auch nur einmal pro Pflegefall ausgeübt wird.
Eine kurzzeitige Freistellung können alle Arbeitnehmer in Anspruch nehmen – unabhängig von der Betriebsgröße
Wie wirkt sich die kurzzeitige Freistellung sozialversicherungsrechtlich aus?
Der Schutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen.

