Login

Zwei Hände

Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze

Mit Wirkung vom 01.01.2003 gibt es eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) und daneben in eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V).


Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren.


Die aktuelle JAE-Grenze und die, der letzten Jahre

 Jahr

JAE - Grenzen
(§ 6 Abs. 6 SGB V)

die "besondere" JAE-Grenzen
(§ 6 Abs. 7 SGB V) 

 2012

50.850 EUR 

45.900 EUR 

 2011

49.500 EUR

44.550 EUR

 2010

49.950 EUR

45.000 EUR 

 2009

48.600 EUR

44.100 EUR

 2008

48.100 EUR

43.200 EUR 



Newsletterservice

Newsletterservice
Mit dem kostenfreien Newsletter der Schwenninger sind Sie zu jeder Zeit bestens informiert. Melden Sie sich gleich an!
Lesen Sie mehr!

News von der Schwenninger

lachende Frau
Transparenz und Aktualität sind uns wichtig. Deshalb finden Sie hier ständig
aktuelle Infos der Schwenninger!
Lesen Sie mehr!