Voraussetzungen zur Krankenversicherungsfreiheit
Arbeitnehmer sind nach der neuen Regelung erst dann krankenversicherungsfrei, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt muss:
1. In drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die JAE-Grenze überstiegen haben
und
2. Bei vorausschauender Beurteilung die im vierten Jahr maßgebende JAE-Grenze übersteigen.
Diese Änderung hat zur Folge, dass Arbeitnehmer bei Aufnahme einer mehr als geringfügigen Beschäftigung zunächst, unabhängig von der Höhe des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts, grundsätzlich versicherungspflichtig sind.
Ein Ausscheiden aus der Versicherungspflicht aufgrund der Höhe des Jahresarbeitsentgelts kommt frühestens nach dreimaligem aufeinanderfolgendem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in Betracht.

