Beurteilung bei Überschreitung der JAE-Grenze
Die Voraussetzungen zur Krankenversicherungsfreiheit
- Krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im laufenden Kalenderjahr die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, scheiden zum 31.12. des Jahres aus der Krankenversicherungspflicht aus.
- vorausgesetzt, dass ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt.
Prüfzeitpunkte
Als Arbeitgeber sind Sie zu folgenden Zeitpunkten verpflichtet den Status der Krankenversicherung Ihres Arbeitnehmers aufgrund möglichen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze durchzuführen:
- zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses
- bei Änderungen in der Höhe des Arbeitsentgelts
- zum Jahreswechsel
Alte Regelung bis 31.12.2010
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz) wurde unter anderem zum 01.04.2007 die Regelung der Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze neu festgelegt.
Es besagt, dass die Versicherungsfreiheit erst dann eintrifft, wenn in den vergangenen drei Jahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde und zugleich auch die für das folgende Jahr – in der vorausschauenden Betrachtungsweise – überschritten wird. Diese Regelung wird komplett aufgehoben.

