Kündigungsschutz in der Elternzeit
Grundsätzlich besteht während der Elternzeit und bis zu acht Wochen vor deren Beginn ein Kündigungsschutz.
Wechseln sich die Eltern mit der Elternzeit ab, besteht der Kündigungsschutz für den Elternteil, der sich gerade in Elternzeit befindet.
Außerdem besteht unabhängig von der Elternzeit für die Mutter ein Kündigungsschutz bis vier Monate nach der Geburt.
Unter Wahrung der gesetzlichen Fristen kann die Mitarbeiterin / der Mitarbieter allerdings selbst das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit beenden.

