Wer hat Anspruch auf Erziehungsgeld bzw. Elterngeld und Elternzeit?
Erziehungsgeld erhalten Mütter und Väter und ebenso Stiefeltern und Adoptiveltern. In Ausnahmefällen können sogar Großeltern und ältere Geschwister Erziehungsgeld bekommen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG).
Das Elterngeld löst zum 01.01.2007, als einkommensabhängige Leistung für die Eltern neugeborener Kinder, das bisherige Erziehungsgeld ab. Eltern von Kindern, die noch im Jahre 2006 geboren wurden, haben Anspruch auf Erziehungsgeld. Das Elterngeld wird an Erwerbstätige, Beamte, selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung ihres bzw. eines neugeborenen Kindes investieren, gezahlt. Rechtsgrundlage hierfür sind das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, steht Elternzeit zur Verfügung. Elternzeit erhält, wer Erziehungsgeld bzw. Elterngeld beanspruchen kann, und zwar selbst dann, wenn wegen der Überschreitung der Einkommensgrenzen kein Erziehungsgeld gezahlt wird.

