Wann und wie wird Elternzeit beantragt?
Soll sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt oder an den Mutterschutz anschließen, muss sie spätestens sechs Wochen vorher beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Wird die Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen, verlängert sich die Frist auf acht Wochen.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Gleich mit der Anmeldung muss verbindlich festlegt werden, für welche Zeiträume innerhalb der folgenden zwei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen wird.

