Wie lange dauert die Elternzeit?
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zu drei Jahren. Erfüllen beide Eltern die Voraussetzungen für Elternzeit so können sie sich überlegen, ob sie die Elternzeit teilweise oder vollständig zur gleichen Zeit nehmen wollen oder ob nur ein Elternteil Elternzeit in Anspruch nimmt.
Egal wie sie sich entscheiden, endet die Elternzeit grundsätzlich zum dritten Geburtstag Ihres Kindes. Wurden die 36 Monate Elternzeit bis dahin noch nicht ausgeschöpft, kann unter bestimmten Voraussetzungen höchstens bis zu 12 Monaten Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nehmen. Bedingung ist hier jedoch, dass Sie als Arbeitgeber zustimmen.
Beispiel 1:
1. Lebensjahr: beide Eltern nehmen gemeinsam Elternzeit
2. Lebensjahr: Mutter in Elternzeit
3. Lebensjahr: beide Eltern arbeiten
Die verbleibenden 12 Monate Elternzeit können beide Eltern noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes untereinander aufteilen.
Beispiel 2:
1. Lebensjahr: Mutter in Elternzeit
2. Lebensjahr: beide Eltern in Elternzeit
3. Lebensjahr: beide Eltern in Elternzeit
Die Mutter hat also insgesamt eine Elternzeit von drei Jahren, der Vater eine von zwei Jahren Dauer. In diesem Fall bleibt kein Anteil mehr, der noch zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden könnte. Die Elternzeit von maximal drei Jahren, ist bereits ausgeschöpft.
Beispiel 3:
1. Lebensjahr: Mutter in Elternzeit
2. Lebensjahr: Mutter in Elternzeit und bekommt ein zweites Kind
Nun beginnt die Elternzeit von neuem und die Eltern entschließen sich, von nun an eine gemeinsame Elternzeit zu nehmen, die bis zum dritten Geburtstag des zweiten Kindes dauern kann.

