Schüler
Schüler sind meistens über die Familienversicherung bei ihren Eltern gegen Krankheit versichert.
Jobben Schüler nebenbei und verdienen regelmäßig mehr als 400,00 € monatlich, müssen sie sich jedoch selbst versichern.
Außnahme: Die Jobs dauern innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage. Dabei ist die Höhe des erzielten Entgelts egal. Bei dieser Variante werden alle Jobs innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet. Wir empfehlen Ihnen als Arbeitgeber die Beschäftigungszeiten eines Schüler, vom aktuell, laufenden Jahr schriftlich bestätigen zu lassen.
Kommt der Schüler über eine Beschäftigungsdauer von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen, wird er ebenfalls versicherungspflichtig.
Beträgt das Arbeitsentgelt zwischen 400,01 € und 800,00 €, sind Beiträge nach der Gleitzonenformel zu berechnen. Einfacher geht es mit dem Gleitzonenrechner. Klicken Sie hier, um auf den Gleitzonenrechner zu gelangen.
Der Schüler jobbt zwischen Schule und Ausbildung?
Alle Beschäftigungen, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt 400,00 € übersteigt, sind beitragspflichtig. Für die Beitragsberechnung gelten die oben genannten Grenzen.
Hier werden mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet.
Gleiches gilt für einen Job zwischen Abitur und Studium.
Vordrucke zur Beurteilung einer Beschäftigung von Schülern finden sie hier.

